An welchen Stellen gilt die Regel „Rechts vor Links“ ohne vorfahrtregelnde Verkehrszeichen?
Die Verkehrsregel „Rechts vor Links“ ist eine grundlegende Regel im Straßenverkehr, die in vielen Situationen angewendet wird. In Deutschland gilt diese Regel grundsätzlich an allen Kreuzungen und Einmündungen, sofern keine vorfahrtregelnden Verkehrszeichen vorhanden sind.
Wo gilt „Rechts vor Links“?
Die Regel „Rechts vor Links“ kommt insbesondere dann zum Einsatz, wenn keine Schilder oder Ampeln die Vorfahrt regeln. Dazu zählen zum Beispiel:
1. In Wohngebieten oder verkehrsberuhigten Zonen ohne besondere Beschilderung
2. Bei Straßen, die nicht als Hauptverkehrsstraßen gekennzeichnet sind
3. An Kreuzungen, an denen keine Verkehrszeichen oder Ampeln die Vorfahrt regeln
In solchen Fällen muss der Fahrzeugführer, der von rechts kommt, den Vorrang gewähren. Bei Missachtung der Regel drohen Bußgelder, Punkte in Flensburg oder sogar der Führerscheinentzug.
Fahrzeugtyp | Bußgeld | Punkte in Flensburg |
---|---|---|
Pkw | 100€ | 1 |
Motorrad | 100€ | 1 |
Lkw | 120€ | 1 |
Fahrrad | 60€ | 0 |
Ausnahmen von der Regel „Rechts vor Links“
Natürlich gibt es auch Ausnahmen von der „Rechts vor Links“ Regel:
1. An Kreuzungen mit Verkehrszeichen, die die Vorfahrt regeln (z. B. Stoppschild, Vorfahrtstraßen-Schild)
2. Wenn ein Fahrzeug von einem Feldweg oder einer Parkplatzausfahrt in den fließenden Verkehr einfahren möchte
3. Bei Fahrzeugen, die Schienen folgen (z. B. Straßenbahnen)
In solchen Fällen gelten die entsprechenden Verkehrsregeln und das „Rechts vor Links“ Prinzip wird außer Kraft gesetzt.
Die Regel „Rechts vor Links“ ist eine wichtige Grundlage für die Verkehrssicherheit. Indem Sie diese Regel befolgen und stets aufmerksam im Straßenverkehr unterwegs sind, tragen Sie zur Vermeidung von Unfällen bei. Gute Fahrt!